Compliance

Wir unterstützen Sie bei Compliance-Problemen!

In allen Branchen der Wirtschaft ist Vorständ:innen, Geschäftsführer:innen und Aufsichtsräten:innen längst bewusst, dass sich durch regelkonformes Verhalten von Unternehmensleitung, Mitarbeiter:innen, Auftragnehmer:innen und Geschäftspartner:innen das Haftungsrisiko in verschiedensten Rechtsbereichen erheblich reduzieren lässt und dadurch letztendlich die Gefahr von Reputationsschäden abnimmt.

Das bedeutet, dass die Unternehmensleitung erst einmal alle Regeln kennen muss und fortwährend deren Einhaltung zu überwachen hat. Beides stellt eine enorme Herausforderung dar und ist von Geschäftsführer:innen meist ohne externe Hilfe kaum zu bewältigen. Daher ist ein Compliance Management System (CMS) unerlässlich, bei deren Einführung und Umsetzung wir Sie unterstützen können.

Was bedeutet Compliance-Management?

Zum Aufbau eines Compliance-Management-Systems (CMS) gehört, alle wesentlichen Prozesse des Unternehmens zunächst zu erfassen und eine genaue Risikoanalyse durchzuführen.

Weitere Elemente eines erfolgreichen CMS sind die Überprüfung Ihrer verbundenen Unternehmen und Kooperationspartner:innen sowie die Bekanntgabe einer Kontaktstelle, an die (mutmaßliche) Compliance-Verstöße – auch in anonymer Form – gemeldet werden können.

Inzwischen wurden in Deutschland flächendeckend Hinweisgebersysteme mit dem Ziel etabliert, der Gefahr von Gesetzesverstößen entgegenzuwirken.

Die „Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden („Whistleblowing-Richtlinie“), sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern verpflichtet werden, ein Hinweisgebersystem einzurichten. Die Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten bis 2021 umgesetzt werden. Damit wird spätestens dann die (interne) Meldestelle für Compliance-Verstöße ein wesentlicher Bestandteil jedes wirksamen CMS.

Das Thema „Compliance” im Bereich der Gesundheitswirtschaft ist insbesondere bei der Vermeidung von Korruptions- und Abrechnungsstraftaten sowie zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit virulent. Hier eine Auswahl häufiger Problemfelder,

  • Korruptionsdelikte (§§ 299 ff., 331 ff. StGB) und Korruptionsprävention
  • Außerstrafrechtliche Zuwendungsverbote im Gesundheitswesen
  • Selbstkontrollinitiativen im Gesundheitswesen (Verhaltenskodizes der Industrie)
  • Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB) im Gesundheitswesen
  • Untreue (§ 266 StGB) im Gesundheitswesen
  • Veruntreuung von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) im Spannungsfeld zwischen Arbeits-, Sozialversicherungs- und Strafrecht
  • Wettbewerbsrechtliche Rahmenbedingungen und zuwendungsbezogene Aspekte des Heilmittelwerberechts
  • Kooperationen zwischen Industrie und Ärzteschaft
  • Kongresseinladungen und Fortbildungssponsoring
  • Typische Kooperationsformen im Überblick, insbes. Referentenverträge, Beratungsverträge, Sponsoringverträge, Kongresseinladungen, Bewirtungen
  • Kooperation mit Patientenorganisationen
  • Annahme von Dankbarkeitsspenden (insbesondere in der Palliativ- und Hospizversorgung)
  • Kooperationen an den Sektorengrenzen

Die materiellen Voraussetzungen eines Compliance Management Systems sollten durch Dienstanweisungen, Richtlinien und regelmäßige Schulungen umgesetzt werden.

Unser Compliance-Angebot für Sie:

Regelmäßig stellt sich im Rahmen der Beratung oder der gerichtlichen Vertretung heraus, dass die Compliance-Strukturen in verschiedenen Häusern nicht hinreichend funktionieren. Erfahrungsgemäß können wir von unseren Erkenntnissen, die wir im Rahmen der Bearbeitung medizinrechtlicher und medizinstrafrechtlicher, berufsrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Fragestellungen bei Leistungserbringern und bei Patientenorganisationen sowie der Industrie gewonnen haben, Rückschlüsse ziehen auf die jeweiligen potentiellen Lücken in Ihrem Compliance System.

Mit dieser Expertise können wir Sie in Ihrer Einrichtung bzw. in Ihre Praxis unterstützen, Risiken zu identifizieren und diesbezüglich maßgeschneiderte Lösungen für Sie entwickeln, von der Einführung eines Wertesystems in Ihrem Unternehmen –  über die Erstellung abteilungsübergreifender Richtlinien bis hin zur Umsetzung durch HandlungsanweisungenFerner Sinnvoll sind ferner regelmäßige Schulungen Ihrer Mitarbeiter:innen sowie auch der Führungsebene. Bei dem gesamten Prozess der Etablierung eines CMS und der Umsetzung inkl. Schulungsveranstaltungen unterstützen wir Sie gern. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Email!

Rechtsanwältin Henrike Korn | KORN.LEGAL Kanzlei für Gesundheitsrecht in Hamburg

Henrike Korn, MBA

Fachanwältin für Medizinrecht