Unsere Kompetenzen

Unsere Kompetenzen

fokussiert.ambitioniert.praxisnah.

...das ist unsere Mission!

Unser Angebot für Leistungserbringer

Wir unterstützen Sie rund um ihre geplante Praxisgründung der Gründung einer (überörtlichen) Berufsausübungsgemeinschaft (BAG). Im Vorfeld ist aber vieles zu bedenken. Im gesperrten Planungsgebieten müssen Sie sich auf einen Vertrag wird Sitz bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung bewerben und Verhandlungen mit einem abgabewilligen Praxisinhaber führen.

Dabei ist die zeitliche Planung das A & O, denn es bedarf eines gewissen zeitlichen Vorlaufs für die Planung der Sitzungstermine durch den Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung. Auch wenn sie beabsichtigen, eine Zweigstelle zu gründen, ist die KV zu involvieren. Bei zwei Planungsgebieten sogar beide Kassenärztliche Vereinigungen. Ebenso unterliegt das Jobsharing speziellen Voraussetzungen.

Eine gründliche rechtliche Vorbereitung und strategische Planung ist unerlässlich. Dabei wären wir Ihnen gerne behilflich. Wie vertreten Sie auch im gesamten Verfahren gegenüber den Zulassungsausschuss der KV und auch gegenüber dem Praxisabgeber.

Die jeweiligen Verfahren mit Kassenärztlichen Vereinigungen sind im SGB V jeweils genau geregelt und unterliegen sozialrechtlichen bzw. allgemeinen verwaltungsrechtlichen Prinzipen. Sollte der jeweilige Zulassungsausschuss der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung nicht in Ihrem Sinne entscheiden, so vertreten wir sie im Widerspruchsverfahren vor dem so genannten Berufungsausschuss Kassenärztliche Vereinigung. Sowie, sofern auch hier negativ entschieden werden sollte, im späteren Klageverfahren vor dem zuständigen Sozialgericht.

Studien im Hinblick auf Behandlungsfehler

Eine Studienauswertung des deutschen Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen im Jahr 2007 brachte folgende Ergebnisse:

  • 5% – 10% Fehler bzw. „unerwünschte Ereignisse“ in deutschen Krankenhäusern,
  • 2% – 4% Schäden bei Patientinnen und Patienten,
  • 1% Behandlungsfehler und
  • 0,1% Todesfälle aufgrund von Behandlungsfehlern

Hochgerechnet auf 19 Millionen Krankenhausbehandlungen wären das 19.000 Patienten pro Jahr in Deutschland, die infolge von Behandlungsfehlern sterben.

Im Recht der ambulanten Palliativversorgung geht es um die Verbesserung der Versorgungstrukturen, insbesondere die Direktverträge gemäß § 132d SGB V und Verträge der besonderen Versorgung gemäß 140 SGB V in Verbindung mit §37b SGB V.

Dabei sind komplexe rechtliche Fragestellungen zu beachten wie insbesondere die Thematik der Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf weitergebildete Palliativ- Pflegefachkräfte, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Etablierung von Kooperationen und für den Abschluss von Honorararzt-Verträgen, insbesondere bzgl. der 24/Rufbereitschaften, die Vorgaben der Strukturqualität und nicht zuletzt Haftungsprobleme.

Die neu in Kraft getretene SAPV-Bundesrahmenvereinbarung gemäß § 132 d Abs. 1 S. 1 SGB V, auf deren Grundlage künftig die Einzel-Direktverträge gemäß § 132d Abs. 1 S. 1 SGB V abzuschließen sind, werden das Recht der Palliativversorgung künftig entscheidend beeinflussen.

Es ist inzwischen nachgewiesen, dass Fluktuationskosten, Abfindungszahlungen, Gesundheitskosten aufgrund innerbetrieblicher Konflikte Unternehmen jährlich mit mehreren Milliarden Euro belasten.

Eine Studie belegt, dass:

  • die Bearbeitung von Konflikten in Unternehmen 10-15% der Gesamt-Arbeitszeit in Anspruch nimmt,
  • eine Führungskraft 30-50% der wöchentlichen Arbeitszeit direkt oder indirekt mit Reibungsverlusten, Konflikten oder Konfliktfolgen verbringt,
  • Unternehmen wegen Fehlzeiten aufgrund betrieblicher Ängste und Mobbing am Arbeitsplatz jährlich ca. 30 Milliarden Euro aufzubringen haben,
  • die Kosten pro Mobbingfall im Durchschnitt 60.000,- Euro betragen,
  • 1% der Mitarbeiterkosten pro Jahr für unverarbeitete Konflikte verlorengehen.

KPMG-Konfliktkostenstudie 2009 als PDF (© KPMG)

Patientenaufnahmeverträge und Wahlleistungsvereinbarungen

Ihre Patientenaufnahmeunterlagen bedürfen einer ständigen Aktualisierung angesichts der immer wieder neuen Anforderungen der Rechtsprechung – nicht nur in abrechnungsrechtlicher Hinsicht – sondern auch im Hinblick auf die Anforderungen des Arzthaftungsrechts und des Datenschutzes.

Vertragsgestaltungen und Vertragsverhandlungen

Kooperationsverträge im Bereich der sektorenübergreifenden Versorgung, ASV-Kooperationsverträge (ambulante spezialfachärztliche Versorgung), SAPV (spezialisierte ambulante Palliativversorgung), Selektivverträge sowohl zwischen Kliniken als auch mit niedergelassenen Ärzten oder Pflegediensten und medizinischen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Auch  Verhandlungen mit der jeweils anderen Vertragspartei und den Kostenträgern übernehmen wir für Sie.

Wir erstellen für Sie jede Art von Verträgen, zB. Gesellschaftsverträge bei der Gründung von Tochtergesellschaften, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)  im Rahmen von Umstrukturierungen oder Erweiterung Ihres Versorgungsangebots.

In allen Branchen der Wirtschaft ist Vorständ:innen, Geschäftsführer:innen und Aufsichtsräten:innen längst bewusst, dass sich durch regelkonformes Verhalten von Unternehmensleitung, Mitarbeiter:innen, Auftragnehmer:innen und Geschäftspartner:innen das Haftungsrisiko in verschiedensten Rechtsbereichen erheblich reduzieren lässt und dadurch letztendlich die Gefahr von Reputationsschäden abnimmt.

Das bedeutet, dass die Geschäftsführung erst einmal alle Regeln kennen muss und fortwährend deren Einhaltung zu überwachen hat. Beides stellt eine enorme Herausforderung dar und ist von Geschäftsführer:innen meist ohne externe Hilfe kaum zu bewältigen. Daher ist ein Compliance Management System (CMS) unerlässlich, bei deren Einführung und Umsetzung wir Sie unterstützen können.

Was bedeutet Compliance-Management?

Zum Aufbau eines Compliance-Management-Systems (CMS) gehört, alle wesentlichen Prozesse des Unternehmens zunächst zu erfassen und eine genaue Risikoanalyse durchzuführen…

Wir optimieren das Datenschutzniveau in Ihrer Einrichtung!

Datenschutzmanagement: Pauschalpaket oder Prüfung ausgewählter Fragestellungen

Syndikus-Anwälte in Rechtsabteilungen größerer Unternehmen und Datenschutzbeauftragte sind inzwischen ausnahmslos mit dem (neuen) Datenschutzrecht bestens vertraut. Dennoch stellen sich bei der Optimierung des internen Datenschutzmanagements häufig Detailfragen, die  einer vertieften Prüfung bedürfen. Sowohl bei der Abarbeitung von Fragenkatalogen der Landesdatenschutzbeauftragten als auch im Rahmen der Optimierung des gesamten Datenschutzniveaus einer Einrichtung gelangt man erfahrungsgemäß immer wieder zu dem bedeutungsvollen Satz: „Der Teufel steckt im Detail.“ Genau an dieser Stelle kommen wir ins Spiel. Mit langjährigem Erfahrungshintergrund, Kenntnis verschiedener Wirtschaftsbranchen und fundiertem “Know-how” hinsichtlich einschlägiger Regularien und Zusammenhänge des deutschen Gesundheitssystems stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, von der Überarbeitung Ihrer Verträge über die Erstellung von Verarbeitungsverzeichnissen, einer Risikofolge-Abschätzungen bis zur Übernahme der Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde im Ernstfall bei einer Beschwerde, bei einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörde oder bei einer Datenschutzpanne…

An der Schnittstelle zwischen Verwaltungsrecht und Medizinrecht geht es um rechtlich komplexe Fragestellungen, die eine anwaltliche Spezialisierung verlangen. So sind viele Bereiche des Infektionsschutzgesetzes verwaltungsrechtlich ausgestaltet, so dass Streitigkeiten in diesem Zusammenhang den Verwaltungsgerichten zugewiesen sind.

Behördliche Quarantäne (Absonderungsverfügungen)

Dies gilt, insbesondere bei der Geltendmachung von Erstattungsansprüchen gemäß § 56 IfSG für den von Lohnausfall den einen Arbeitgeber seinem in Quarantäne abgesonderten Arbeitnehmer zahlen musste.

Ärztliches Berufsrecht

Streitigkeiten aufgrund des ärztlichen Berufsrechts sind vor den Verwaltungsgerichten auszutragen. Befinden Sie sich z. B: als Freiberufler im Streit mit einer Ärztekammer über die Anerkennung einer Facharztqualifikation oder einer ärztlichen Zusatzbezeichnung, so vertreten wir Sie mit medizinrechtlichem und verwaltungsrechtlichen Know-how kompetent und durchsetzungsstark vor den Verwaltungsgerichten.

Unser Angebot für Patientinnen und Patienten

Wir prüfen Behandlungsfehler und fordern für Sie Schadensersatz!

Wenn Sie vermuten, dass im Rahmen Ihrer stationären oder ambulanten Behandlung etwas schief gelaufen sein könnte und Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ein Fehler unterlaufen ist, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren. Das Wichtigste, was Sie jetzt tun müssen, ist zunächst einmal, ein schriftliches Gedächtnisprotokoll zu verfassen, welches die einzelnen Behandlungsmaßnahmen inkl. der Daten und Uhrzeiten sowie der Namen der Personen und gegebenenfalls Zeugen (Wer war dabei: Angehörige oder Mitpatienten?) beinhaltet. Je frischer Ihre Erinnerung ist, desto ausführlicher können Sie über Vorfälle und Ereignisse berichten. Es ist für unsere Arbeit extrem hilfreich, wenn Sie die wichtigen Etappen Ihrer Behandlung inkl. Namen und Daten möglichst zeitnah aufschreiben…

Wir unterstützen Sie bei Problemen Ihrer Krankenversicherung!

Sie stehen vor dem Problem, dass Ihre Behandlungskosten oder die Kosten für Heil-und Hilfsmittel von Ihrer Krankenkasse (GKV) oder Krankenversicherung (PKV) nicht übernommen werden? Oder Sie sind als Selbstzahler mit einer Krankenhaus-/Arztrechnung nicht einverstanden?

Sie möchten mit entsprechender Empfehlung/Verordnung eine bestimmte Behandlung oder Rehabilitation, aber Ihre Krankenkasse lehnt dies ab?

Sie stellen sich Fragen wie:

  • „Was kann ich tun, um mich im Paragraphendschungel zurecht zu finden?
  • Die GOÄ-Rechnung bzgl. der ärztlichen Behandlung ist unerwartet hoch, die meistern Positionen verstehe ich auch überhaupt nicht. Was soll ich tun?
  • Was sind meine Ansprüche als Patient*in bzw. Versicherte/r und wie kann ich sie am besten durchsetzen?
  • Hilft ein rechtliches Verfahren und was sollte ich jetzt als Erstes tun?“

Wenn Sie diese oder ähnliche Fragen beschäftigen und Sie ein konkretes rechtliches Problem mit Krankenkassen/Krankenversicherungen und/oder Ihren Behandler*innen haben, beraten wir Sie mit unserem langjährigem Erfahrungshintergrund und dem notwendigen Einfühlungsvermögen und stimmen mit Ihnen alle weiteren Schritte ab…

Wir helfen Ihnen in allen Betreuungsangelegenheiten!

Wir beraten und vertreten Sie im Zusammenhang mit folgenden Problemstellungen:

  • Beantragung und Einrichtung einer Betreuung
  • Inhalt und Umfang einer Betreuung (Gesundheitssorge, finanzielle und Wohnungsangelegenheiten, Heimangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden, Unterbringung, unterbringungsähnliche Maßnahmen)
  • Überprüfung gerichtlich genehmigter Maßnahmen
  • Konflikten zwischen Betreuern und Ärzten, Pflegepersonal und Heimleitungen

Um eine rechtliche Betreuung zu vermeiden, beraten wir Sie im Hinblick auf die Möglichkeit einer

  • Vorsorgevollmacht in Kombination mit einer
  • Patientenverfügung,

Wichtig ist anwaltlicher Rat und spezielles Hintergrundwissen hier vor allem deshalb, weil Sie Gewissheit darüber haben möchten, dass die „Vorsorge für Ihr Lebensende“ von allen Beteiligten im Ernstfall ernst genommen und durchgesetzt wird. Dies ist bei vielen Formularen und Mustern, die vielerorts erhältlich und herunterladbar sind, nicht gewährleistet…

Wir kämpfen für Ihre Erwerbsminderungsrente!

Nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung sind Sie seit langer Zeit schon nicht mehr arbeitsfähig und die Krankenkasse beabsichtigt, sie „auszusteuern“ oder Sie haben eigenständig einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt. Falls Ihr Antrag abgelehnt wurde oder Sie bereits ein Widerspruchsverfahren erfolglos durchlaufen haben, können wir Ihre rechtlichen Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente oder auf die sogenannte „Arbeitsmarktrente“ beurteilen und davon abhängig erfolgreich und nachhaltig durchsetzen…

Wir setzen Ihren Grad der Behinderung (GdB) durch!

Viele Patientinnen und deren Zugehörige stehen oft vor dem Problem, dass die zuständigen Versorgungsämter einen Grad der Behinderung (GdB) nicht anerkennen, schlimmstenfalls sogar nach einigen Jahren dein einmal anerkannte GdB herabstufen.

Wir helfen Ihnen bei der Anerkennung Ihrer Schwerbehinderung

Es gibt Situationen im Leben, da benötigt man jegliche finanzielle Hilfe oder Erleichterungen. Nach einem schweren Unfall oder einer schweren Erkrankung haben Patient:innen häufig einen Anspruch auf die Anerkennung einer Schwerbehinderung oder eine sogenannte „Gleichstellung“.

Durch das Antragsdickicht und den Paragraphen-Dschungel blicken viele Betroffene in ihrer Krankheitssituation nicht durch. Vor allem, wenn sie bereits eine Ablehnung oder gar eine Herabstufung durch das Versorgungsamt erhalten haben oder sie ein erfolgloses Widerspruchsverfahren durchlaufen haben.

Wir vertreten Sie kämpferisch, durchsetzungsstark aber immer sachlich mit fundiertem Fachwissen und jahrzehntelanger Expertise im Schwerbehindertenrecht für Ihr Recht gegenüber dem jeweils zuständigen Versorgungsamt und vertreten Sie vor allen deutschen Sozialgerichten…

Wir setzen die Anerkennung eines Impfschadens für Sie durch!

Betroffene, die nach der Covid-SARS 2 – Impfung einen Impfschaden erlitten haben, können diesen bei den zuständigen Gesundheitsämtern anerkennen lassen und Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten.

Unsere Vorgehensweise

Wir führen für Sie das Antragsverfahren zur Anerkennung eines Impfschadens gegen die Vesorgungsämter durch, leiten das Widerspruchsverfahren ein und/oder vertreten Sie im Falle einer Klage vor den Sozialgerichten.

Wir prüfen im Falle einer bestehenden privaten Versicherung (private Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung) für Sie, ob ihr Impfschaden möglicherweise abgesichert („gedeckt“) ist, und machen entsprechende Ansprüche gegen ihre Versicherung für sie geltend.

Ein Impfschaden ist ein gesundheitlicher Schaden, der als Reaktion auf eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung entstanden ist und nach sechs Monaten immer noch fortbesteht…