Wir unterstützen Sie rund um ihre geplante Praxisgründung der Gründung einer (überörtlichen) Berufsausübungsgemeinschaft (BAG). Im Vorfeld ist aber vieles zu bedenken. Im gesperrten Planungsgebieten müssen Sie sich auf einen Vertrag wird Sitz bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung bewerben und Verhandlungen mit einem abgabewilligen Praxisinhaber führen.
Dabei ist die zeitliche Planung das A & O, denn es bedarf eines gewissen zeitlichen Vorlaufs für die Planung der Sitzungstermine durch den Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung. Auch wenn sie beabsichtigen, eine Zweigstelle zu gründen, ist die KV zu involvieren. Bei zwei Planungsgebieten sogar beide Kassenärztliche Vereinigungen. Ebenso unterliegt das Jobsharing speziellen Voraussetzungen.
Eine gründliche rechtliche Vorbereitung und strategische Planung ist unerlässlich. Dabei wären wir Ihnen gerne behilflich. Wie vertreten Sie auch im gesamten Verfahren gegenüber den Zulassungsausschuss der KV und auch gegenüber dem Praxisabgeber.
Die jeweiligen Verfahren mit Kassenärztlichen Vereinigungen sind im SGB V jeweils genau geregelt und unterliegen sozialrechtlichen bzw. allgemeinen verwaltungsrechtlichen Prinzipen. Sollte der jeweilige Zulassungsausschuss der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung nicht in Ihrem Sinne entscheiden, so vertreten wir sie im Widerspruchsverfahren vor dem so genannten Berufungsausschuss Kassenärztliche Vereinigung. Sowie, sofern auch hier negativ entschieden werden sollte, im späteren Klageverfahren vor dem zuständigen Sozialgericht.