Krankenhausrecht

Tätigkeitsfelder im Krankenhausrecht

1. Patientenaufnahmeverträge und Wahlleistungsvereinbarungen

Ihre Patientenaufnahmeunterlagen bedürfen einer ständigen Aktualisierung angesichts der immer wieder neuen Anforderungen der Rechtsprechung – nicht nur in abrechnungsrechtlicher Hinsicht – sondern auch im Hinblick auf die Anforderungen des Arzthaftungsrechts und des Datenschutzes.

2. Vertragsgestaltungen und Vertragsverhandlungen

Kooperationsverträge im Bereich der sektorenübergreifenden Versorgung, ASV-Kooperationsverträge (ambulante spezialfachärztliche Versorgung), SAPV (spezialisierte ambulante Palliativversorgung), Selektivverträge sowohl zwischen Kliniken als auch mit niedergelassenen Ärzten oder Pflegediensten und medizinischen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Auch  Verhandlungen mit der jeweils anderen Vertragspartei und den Kostenträgern übernehmen wir für Sie.

Gesellschaftsverträge bei der Gründung von Tochtergesellschaften, insbesondere Medizinische Versorgungszentren (MVZ)  oder im Rahmen von Umstrukturierungen oder auch bei der Gründung von Hochschulambulanzen setzen wir ebenfalls gern für Sie auf. Damit alles seine Richtigkeit hat.

3. Vergütungsrechtliche Fragen

Wir kümmern uns um Ihre vergütungsrechtlichen Problemfälle bei Auseinandersetzungen mit Krankenkassen, Selbstzahlern oder privaten Krankenversicherungen.

4. Abwehr von Regressforderungen

Wenn Regresse von Krankenkassen (und von Selbstzahlern) drohen, geht es meist um hohe Summen. Hier unterstützen wir Sie nachhaltig, von der Erstellung von Rechtsgutachten bis zur konsequenten Vertretung vor Gericht.

5. Abwehr von Schadensersatzforderungen

Wenn Schadensersatzforderungen wegen vermeintlicher Falschbehandlungen ins Haus kommen, stehen wir Ihnen und Ihrem Versicherer vom ersten Moment an zur Seite und vertreten Ihre Interessen durchsetzungsstark vor Gericht.

Sollten Sie sich nach Rücksprache mit Ihrem Versicherer jedoch für eine kostenschonende und weniger zeitintensive Mediation entscheiden, stehen wir Ihnen auch hier gern zur Verfügung, sofern die Patientenseite und deren Rechtsschutzversicherung dies ebenfalls wünscht. Beachten Sie im Falle der Mediation aber bitte, dass dies nur unter verschiedenen Voraussetzungen möglich ist, insbesondere unter Wahrung des Grundsatzes der Neutralität.

Vor dem Hintergrund unserer umfangreichen Erfahrungen bei der Bearbeitung von Schadensersatzprozessen wegen Behandlungsfehlern und/oder Aufklärungsfehlern unterstützen wir sie gern bei der Optimierung Ihres klinikinternen Fehlermanagements.

6. Interne Ermittlungen

Wir unterstützen bei der akribischen Aufarbeitung strafrechtlicher Vorwürfe gegen Ihr Haus im Zusammenhang mit Vorwürfen wie insbesondere Korruption, Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Abrechnungsbetrug. Oft ziehen wir dabei medizinstrafrechtlichen Kolleginnen und Kollegen hinzu, welche für die weitere Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden sodann die Ergebnisse unserer internen Ermittlungen übernehmen.

7. Compliance-Beratung

Regelmäßig stellt sich bei der Fallbearbeitung heraus, dass die Compliance-Strukturen in verschiedenen Häusern nicht hinreichend funktionieren. Insofern können wir von unseren Erkenntnissen, die wir im Rahmen konkreter Beauftragungen bei Ihnen gewonnen haben, Rückschlüsse ziehen auf Lücken in Ihrem Compliance System. Aufgrund dessen können wir maßgeschneiderte Lösungen mit Ihnen gemeinsam entwickeln.

Dies reicht von der Einführung eines Wertesystems, über die Erstellung von abteilungsübergreifenden Richtlinien bis hin zur Umsetzung durch Handlungsanweisungen für jede Fachabteilung.

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Rechtsanwältin Henrike Korn | KORN.LEGAL Kanzlei für Gesundheitsrecht in Hamburg

Henrike Korn, MBA

Fachanwältin für Medizinrecht

Wie wir Ihnen als Kanzlei für Krankenhausrecht helfen können

Ihre Patientenaufnahmeunterlagen bedürfen einer ständigen Aktualisierung angesichts der immer wieder neuen Anforderungen der Rechtsprechung – nicht nur in abrechnungsrechtlicher Hinsicht – sondern auch im Hinblick auf die Anforderungen des Arzthaftungsrechts und des Datenschutzes.

Kooperationsverträge im Bereich der sektorenübergreifenden Versorgung, ASV-Kooperationsverträge (ambulante spezialfachärztliche Versorgung), SAPV (spezialisierte ambulante Palliativversorgung), Selektivverträge sowohl zwischen Kliniken als auch mit niedergelassenen Ärzten oder Pflegediensten und medizinischen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Auch  Verhandlungen mit der jeweils anderen Vertragspartei und den Kostenträgern übernehmen wir für Sie.

Gesellschaftsverträge bei der Gründung von Tochtergesellschaften, insbesondere Medizinische Versorgungszentren (MVZ)  oder im Rahmen von Umstrukturierungen oder auch bei der Gründung von Hochschulambulanzen setzen wir ebenfalls gern für Sie auf. Damit alles seine Richtigkeit hat.

Wir kümmern uns um ihre vergütungsrechtlichen Problemfälle im Falle von Auseinandersetzungen mit Krankenkassen, Selbstzahlern oder privaten Krankenversicherungen.

Wenn Regresse von Krankenkassen (und auch von Selbstzahlern) drohen, geht es meist um hohe Summen. Hier unterstützen wir Sie nachhaltig, von der Erstellung von Rechtsgutachten bis zur konsequenten Vertretung vor Gericht.

Wenn Schadensersatzforderungen wegen vermeintlicher Falschbehandlungen ins Haus kommen, stehen wir Ihnen und Ihrem Versicherer vom ersten Moment an zur Seite und vertreten Ihre Interessen durchsetzungsstark vor Gericht.

Sollten Sie sich nach Rücksprache mit Ihrem Versicherer jedoch für eine kostenschonende und weniger zeitintensive Mediation entscheiden, stehen wir Ihnen auch hier gern zur Verfügung, sofern die Patientenseite und deren Rechtsschutzversicherung dies ebenfalls wünscht. Beachten Sie im Falle der Mediation aber bitte, dass dies nur unter verschiedenen Voraussetzungen möglich ist, insbesondere unter Wahrung des Grundsatzes der Neutralität.

Vor dem Hintergrund unserer umfangreichen Erfahrungen bei der Bearbeitung von Schadensersatzprozessen wegen Behandlungsfehlern und/oder Aufklärungsfehlern unterstützen wir sie gern bei der Optimierung Ihres klinikinternen Fehlermanagements.

Durch ihren Masterabschluss im International Hospitalmanagement an der Frankfurt School of Finance verfügt Frau Rechtsanwältin Korn über ein fundiertes Wissen und eine weitreichenden Expertise.

Angesichts ihrer MBA-Weiterbildungsaufenthalte z.B. in Irland, Italien, Dubai, Singapur und ihrer langjährigen Erfahrung aus der Airline-Industrie versteht es Frau Rechtsanwältin Korn darüber hinaus, Ihr internes Fehlermanagement mit innovativen Vorschlägen nachhaltig zu verbessern.

Wir unterstützen bei der akribischen Aufarbeitung strafrechtlicher Vorwürfe gegen Ihr Haus (Korruptionsdelikte, Bestechungsdelikte, Körperverletzungsdelikte Abrechnungsdelikte) in Kooperation mit Medizin strafrechtlich qualifizierten Kollegen, welche für die konkrete Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden die Ergebnisse unserer internen Ermittlungen sodann übernehmen.

Regelmäßig stellt sich bei der Fallbearbeitung heraus, dass die Compliance-Strukturen in verschiedenen Häusern nicht hinreichend funktionieren. Insofern können wir von unseren Erkenntnissen, die wir im Rahmen konkreter Beauftragungen bei Ihnen gewonnen haben, Rückschlüsse ziehen auf Lücken in ihrem Compliance System. Aufgrund dessen können wir maßgeschneiderte Lösungen mit ihnen gemeinsam entwickeln.

Dies reicht von der Einführung eines Wertesystems, über die Erstellung von abteilungsübergreifenden Richtlinien bis hin zur Umsetzung durch Handlungsanweisungen für jede Fachabteilung.

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Anwältin für Gesundheitsrecht

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