Studien im Hinblick auf Behandlungsfehler
Eine Studienauswertung des deutschen Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen im Jahr 2007 brachte folgende Ergebnisse:
- 5% – 10% Fehler bzw. „unerwünschte Ereignisse“ in deutschen Krankenhäusern,
- 2% – 4% Schäden bei Patientinnen und Patienten,
- 1% Behandlungsfehler und
- 0,1% Todesfälle aufgrund von Behandlungsfehlern
Hochgerechnet auf 19 Millionen Krankenhausbehandlungen wären das 19.000 Patienten pro Jahr in Deutschland, die infolge von Behandlungsfehlern sterben.
Mangels eines zentralen Registers für Behandlungsfehlers sind Experten der Ansicht, dass die regelmäßig veröffentlichten Behandlungsfehlerstatistiken der Gutachter- und Schlichtungsstellen der Ärztekammern und des Medizinische Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen nur die Spitze eines Eisberges darstellen. Die wirkliche „Dunkelziffer“ der Behandlungsfehler pro Jahr in Deutschland kann somit nur geschätzt werden.
Nach einer Studie des Robert-Koch-Instituts aus dem Jahr 2021 („KomPaS-Studie“) existiert nach wie vor ein hoher Bedarf an Informationen von Frauen und Männern zur Transparenz im Gesundheitswesen, z. B. im Hinblick auf Anlaufstellen bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler, sowie zu den darauf bezogenen Patientenrechten.
Unsere Leistungen
Auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts setzen wir uns auf Ihren Wunsch zunächst mit Ihrem Versicherer in Verbindung und klären, wer uns beauftragt. Ab der Mandatserteilung halten wir Ihnen komplett den Rücken frei! Wir prüfen die patientenseitig geltend gemachten Schadensersatzansprüche und ziehen bei medizinischen Fragestellungen, sofern notwendig, spezielle Gutachter aus unserem Gutachterpool hinzu. Sie werden von uns regelmäßig über den aktuellen Sachstand informiert.